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   BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97   

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https://dejure.org/1997,2971
BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97 (https://dejure.org/1997,2971)
BayObLG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 4St RR 214/97 (https://dejure.org/1997,2971)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 4St RR 214/97 (https://dejure.org/1997,2971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei Eigenverbrauch ohne entsprechenden Sinneswandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 769
  • NStZ 1998, 261
  • StV 1998, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97
    Auch die Einstufung des Besitzes nicht geringer Mengen an Rauschgift als Verbrechen in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist nur deshalb erfolgt, um der von dem Besitz einer nicht geringen Menge ausgehenden höheren Gefahr der wahrscheinlichen Abgabe an Dritte hinreichend Rechnung zu tragen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 2 und 3; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 29 a Rn. 8).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97
    Die gesetzliche Neuregelung des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrGKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, 1305) schließt es jedoch aus, in den Fällen nicht geringer Mengen den Besitz von Betäubungsmitteln weiterhin als bloßen Auffangtatbestand gegenüber den übrigen in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG genannten Tatbestandsvarianten anzusehen (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 548 ).
  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96

    Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97
    Auch die Einstufung des Besitzes nicht geringer Mengen an Rauschgift als Verbrechen in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist nur deshalb erfolgt, um der von dem Besitz einer nicht geringen Menge ausgehenden höheren Gefahr der wahrscheinlichen Abgabe an Dritte hinreichend Rechnung zu tragen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 2 und 3; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 29 a Rn. 8).
  • BayObLG, 21.05.1997 - 4St RR 114/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95 und v. 21.5.1997 - 4St RR 114/97).
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 26/95

    Strafschärfung wegen der Gefährlichkeit eines Rauschmittels

    Auszug aus BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 14.2.1995 - 4 St RR 26/95 und v. 21.5.1997 - 4St RR 114/97).
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (StV 1998, 81 ) hat aus der Neuregelung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (ohne nähere Begründung, lediglich unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1994, 548 ) die Folgerung gezogen, dass der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht weiterhin als bloßer Auffangtatbestand "gegenüber den übrigen in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG genannten Tatbestandsvarianten" angesehen werden könne, im entschiedenen Fall "nicht hinter den Vergehenstatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG )" zurücktrat.
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01

    Cannabisanbau und Cannabisgewinnung

    Sobald die Wirkstoffmenge der Betäubungsmittelpflanzen die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten hat und der Besitz damit den Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllt, tritt der Besitz als Verbrechenstatbestand nicht mehr zurück, sondern verdrängt den Anbau (BayObLG StV 1998, 81; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372).
  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 12/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht

    Dieser Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs haben sich - auch für das Verhältnis zwischen Anbau von Betäubungsmitteln und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - das BayObLG (NStZ 1998, 261 ) und (mit eingehender Begründung) das OLG Dresden (NStZ-RR 1999, 372 ff) angeschlossen und dargelegt, dass der Besitztatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auch gegenüber dem Anbautatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nicht bloße Auffangtatbestand sei, sondern selbst zum Tragen komme und jenen verdränge ; auch der Senat tritt dieser Rechtsauffassung bei.
  • BayObLG, 30.06.1998 - 4St RR 91/98

    Zur Verurteilung wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln

    Erwirbt oder besitzt ein Täter Rauschgift zum Eigenverbrauch, so darf jedenfalls die rein abstrakte Möglichkeit der Weitergabe an Dritte und damit die Gefährlichkeit der jeweiligen Droge dann nicht straferschwerend berücksichtigt werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen Sinneswandel des Täters erkennbar sind (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1998, 261 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 04.08.2004 - 2 Ss 103/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Bezieht sich der Besitz - wie hier - auf eine nicht geringe Menge, so tritt der Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht hinter den Vergehenstatbestand des Anbauens zurück (Bay ObLG, NJW 1998, 769 ; OLG Dresden, NStZ-RR 1999, 372 (372f); OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2002, 85 (86)).
  • AG Berlin-Tiergarten, 28.04.2004 - 6 Op Js 2234/02

    Rechtfertigender Notstand bei Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln zur

    Das erkennende Gericht ist jedoch entgegen der - insoweit leider nicht näher begründeten - Ansicht verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. KG a.a.O., OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372 , BayObLG NStZ 1998, 261 ) nicht der Auffassung, dass umgekehrt der unerlaubte Anbau von Betäubungsmitteln hinter dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurücktritt, vielmehr stehen diese zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (im Ergebnis ebenso: Hügel/Junge/Winkler, Dt. BtM-Recht, 8. Aufl. 2002, Rdnr. 4.2 a.E. zu § 29a BtMG ).
  • KG, 24.11.1999 - 1 Ss 343/99

    Betäubungsmittel: Strafzumessung - Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot

    Der Drogenbesitz des Eigenkonsumenten steht nämlich nur deshalb unter Strafe, weil damit stets die abstrakte Gefahr verbunden ist, das Rauschgift könne dennoch an Dritte weitergegeben werden (vgl. BayObLG NStZ 1998, 261 ).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 4St RR 144/01

    Betäubungsmittel - geringe Menge - Absehen von Strafe

    Die rein abstrakte Möglichkeit der Weitergabe an Dritte darf zu Lasten des Angeklagten nicht berücksichtigt werden, solange - wie hier - keine Anhaltspunkte für einen Sinneswandel vorliegen (BayObLG NStZ 1998, 261 ).
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